Hast Du Interesse an einem Probetraining?

Dann schau doch an einem unserer Trainingsabende einfach mal rein.

Wir bieten jedem am Schießsport Interessierten die Möglichkeit, über einen Zeitraum von vier Wochen an den Trainingsabenden zum Luftgewehr- und / oder Luftpistolentraining teilzunehmen. Der Verein übernimmt dabei die anfallenden Kosten wie Versicherung, Munition und Schießmaterial. Vereinswaffen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Hier kannst Du unseren Flyer mit Vereinsinformationen und einem Gutschein zum vierwöchigen Probetraining herunterladen. Zum Öffnen ist ein PDF-Reader erfoderlich.

Eine Einführung im Umgang mit Waffen und die Beaufsichtigung beim Schießen erfolgen durch erfahrene Standaufsichten und Übungsleiter.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir unerfahrenen Schützen den Zugang zu Klein- und Großkaliberwaffen nicht gewähren können.

Interessierte, die im Besitz eines Jagdscheins oder einer WBK sind, dürfen nach einer Sicherheitsunterweisung auch Klein- und Großkaliberwaffen schießen. Allerdings können wir hier die Munition nicht kostenlos zur Verfügung stellen.

Unsere Trainingsabende werden Dienstags von einem Trainer mit und Bundesliga-Erfahrung im Luftdruck-, Klein- und Großkaliberschießen begleitet. Hier wird zusätzlich sehr viel Wissen zu allen Bereichen des sportlichen Schießens vermittelt.

Früh übt sich

Lichtpunktgewehr mit elektronischer Zielscheibe

Für unter 12-Jährige bieten wir das Sportschießen mit Lichtpunktgewehr und Lichtpunktpistole an. Mit Vollendung des 12. Lebensjahres darf mit erwerbsfreien Luftdruckwaffen geschossen werden. Das Schießen mit Kleinkaliberwaffen, mit einer Mündungsenergie von bis zu 200 Joule, ist mit Vollendung des 14. Lebensjahres erlaubt.

Mit einer Ausnahmegenehmigung der Waffenbehörde, ist das Sportschießen auch vor erreichen der Altersgrenze möglich. Den Link zum Formular des Lahn-Dill-Kreises findet ihr hier. Übrigens: Als "Nachweis der sportlichen Begabung" kann z.B. auch eine erfolgreiche Teilnahme am Schießen mit Lichtwaffen dienen.

Für alle minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis oder die Anwesenheit der / des Erziehungsberechtigten gesetzlich vorgeschrieben.

Hier kann die Einverständniserklärung heruntergeladen werden. Zum Öffnen ist ein PDF-Reader erforderlich.